hr software+consulting

Vertrags- & Nutzungsbedingungen

e³ GmbH hr software+consulting

Stand: Juni 2023

e³ GmbH hr software + consulting (nachfolgend auch e3 GmbH genannt) bietet onlinebasierte Softwarelösungen für das human resources management an. Im einzelnen sind dies Online Assessments (assessments.ehochdrei-skillware.de), Mitarbeiterbefragungen (panel.ehochdreiskillware.de), 360-Grad-Feedbacks (feedback.ehochdrei-skillware.de) und virtuelle Assessments (vac.ehochdrei-skillware.de).

Das Angebot richtet sich dabei ausschließlich an Geschäftskunden als Auftraggeber und nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Die Überlassung von Leistungen jeder Art an Privatpersonen (Verbraucher) ist ausgeschlossen. Mit Aufgabe einer Bestellung bestätigt der Auftraggeber, dass er als Unternehmer im Sinne dieser Vertrags- und Nutzungsbedingungen handelt.

Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich: Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von e³ GmbH nicht anerkannt, es sei denn e³ GmbH hätte ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt.

1. Online Assessments

Dem Auftraggeber werden Online-Assessments (im folgenden auch als psychologische Testverfahren, Testinventar etc. bezeichnet) zur Verfügung gestellt, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Kriterien entwickelt wurden.

Online Assessments können sowohl im Rahmen eignungsdiagnostischer Fragestellungen als auch zur Stärken-/Schwächenanalyse im Rahmen der Personalentwicklung herangezogen werden.

e³ GmbH stellt dem Auftraggeber psychologische Testverfahren in unterschiedlicher Form zur Verfügung.

  1. Zielspezifische, fest konfigurierte Testinventare
    Zielspezifische Testinventare sind fest konfigurierte, nicht veränderbare Zusammenstellungen von Tests mit definierten Fragestellungen und Anwendungsgebieten. Hierunter fallen z.B. der Vertriebstest sales.skillware und der Führungstest leadership.skillware.
  2. Nutzerspezifische, individuell gestaltbare Testinventare Auftraggeber können sich ihre individuellen Testinventare aus einer Vielzahl einzelner Tests, die jeweils bestimmte persönliche, soziale oder methodische Kompetenzen erfassen, (z.B. Leistungswille, Kontaktstärke etc.) zusammenstellen (nutzerspezifische Testinventare). Jeder dieser einzelnen Tests ist sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf seine wissenschaftlichen Gütekriterien beschrieben. Die nutzerspezifischen Testinventare müssen dabei zumindest einen und können maximal zwanzig Tests umfassen1. Jede nutzerspezifische Testbatterie wird um einen Test zur Erfassung von individuellen Verfälschungstendenzen der Testkandidaten ergänzt.

1.1 Laufzeit, Standardkonditionen, Rechnungsstellung

Für die Nutzung der Online Assessments im Internet stellt e³ GmbH dem Auftraggeber über das Internet auf der Website assessments.ehochdrei-skillware.de nach Vertragsabschluss ein passwortgeschütztes Administrationsportal zur Verfügung, mit dem unter anderem Testanwendungen für Testkandidaten freigeschaltet und Testauswertungen von dem Auftraggeber abgerufen werden können.

1.1.1 Laufzeit

Die Nutzung der Online Assessments wird jeweils für ein Jahr zu den unter 1.1.2 aufgeführten Konditionen vereinbart. Die jährliche Laufzeit beginnt mit der Freischaltung des Kunden durch die e³ GmbH hr software + consulting und endet 12 Monate darauf. Die Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn der Kunde nicht mindestens 3 Monate vor Laufzeitende gekündigt hat.

1.1.2 Standardkonditionen

Für die Nutzung der Online Assessments wird abhängig vom gewählten Leistungspaket (siehe 1.1.2.1) und der maximal möglichen Anzahl von Testdurchführungen (Limit, siehe 1.1.2.2) eine monatliche Nutzungsgebühr berechnet.

Die Nutzungsgebühr fällt unabhängig von der Anzahl der Testdurchführungen an; allerdings ist die Anzahl der maximalen Testdurchführungen je nach gewähltem Limit begrenzt.

Beim Wechsel zu einem anderen Leistungspaket oder einer Erhöhung der maximal vorgesehenen Durchführungen während eines Laufzeitjahres beginnt ein erneutes Laufzeitjahr mit dem Wechseldatum. Eine Erhöhung der maximal vorgesehenen Nutzungen während eines Laufzeitjahres führt lediglich zu einer veränderten Nutzungsgebühr ab dem entsprechenden Datum.

Eine Senkung der maximal vorgesehenen Nutzungen ist nur zum Ende eines Laufzeitjahres mit einem Vorlauf von mindestens 3 Monaten möglich.

1.1.2.1 Leistungspakete

(1) Basic

Das Leistungspaket basic umfasst die Nutzung der folgenden Features:

  • alle durch e³ GmbH vorkonfigurierten Online Assessments (aktuelle sind dies education.skillware, health.skillware, leadership.skillware, management.skillware und sales.skillware)
  • Mehrfacheinladungen
  • Kandidatenverwaltung in Projektordnern
  • Einmaliges Zertifizierungsseminar Basic
(2) Business

Das Leistungspaket business umfasst zusätzlich zum Leistungspaket basic die Nutzung der folgenden Features:

  • Modulares Baukastensystem
  • Interviewleitfäden
  • Entwicklungstipps
  • Teamergebnisse
  • Beliebig viele Anwender
  • Schnittstelle zu Bewerbermanagementsystemen
  • Ergänzung von maximal 2 benutzerspezifischen Fragen.
(3) Pro

Das Leistungspaket pro umfasst zusätzlich zum Leistungspaket business die Nutzung der folgenden Features:

  • Anforderungen festlegen und abgleichen
  • Möglichkeit zur Abbildung unternehmensspezifischer skills
  • Ergänzung beliebig vieler benutzerspezifischen Fragen
  • Einmaliges Zertifizierungsseminar Pro
  • Alle zukünftigen Features.

1.1.2.2 Maximale Durchführungsanzahl (Limits)

Für jedes der unter 1.1.2.1 aufgeführten Leistungspakete ist eine beliebige Anzahl von Testdurchführungen bis zu einer wählbaren Maximalanzahl (Limit) pro Laufzeitjahr möglich.

Mögliche Limits sind 20 / 50 / 100 / 200 / 300 und 400 Assessments (Tests).

1.1.2.3 Nutzungsgebühren

Abhängig vom gewählten Leistungspaket und Durchführungslimit ergeben sich folgenden monatlichen Nutzungsgebühren (netto):

Limit Basic Business Pro
20 149€ 199€ 249€
50 169€ 249€ 399€
100 199€ 299€ 449€
200 299€ 449€ 799€
300 399€ 599€ individuell
400 499€ 699€ individuell

1.1.2.4 Zusätzliche Nutzungen

(1) Nutzung von Online Assessments über das Limit pro Jahr hinaus

Kunden können über die Anzahl der vereinbarten Limits hinaus zusätzliche Online Assessments nutzen. Für diese werden pro vollständiger Durchführung Einzelpreise berechnet. Der jeweilige Einzelpreis ergibt sich aus der Nutzungsgebühr mal 12 geteilt durch das Limit.

Beispiel:
Nutzungsgebühr Leistungspaket Business mit Limit 200: €449 x 12 = € 5.388; geteilt durch 200 = € 26,94. Jedes weitere Assessment wird also mit € 26,94 (netto) berechnet.

Vollständig ist die Testdurchführung dann, wenn der Testkandidat das Testverfahren vollständig durchgeführt hat und eine für den Auftraggeber abrufbare Testauswertung erfolgt ist. Bricht ein Testkandidat das Testverfahren ab bzw. beendet es nicht, erfolgt keine Testauswertung.

1.1.2.5 Rechnungsstellung

Die unter 1.1.2.3 aufgeführten monatlichen Nutzungsgebühren werden jeweils monatlich im Voraus berechnet.

Die Abrechnung zusätzlich durchgeführter Testverfahren wie unter 1.1.2.4 aufgeführt erfolgt jeweils monatlich nachträglich.

e³ GmbH ist entsprechend der vertraglichen Bestimmungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, dem Auftraggeber den Zugang zu dem Administrationsportal zu entziehen bzw. den Vertrag zu beenden.

Alle Preise sind netto und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Die Rechnungen von e³ GmbH sind ohne Abzug sofort fällig und spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

1.1.3 Leistungspaket „Free“

e³ GmbH bietet die Möglichkeit, die Vorteile des Verfahrens im Rahmen des Leistungspakets „Free“ kennen zu lernen.

Das Leistungspaket „Free“ umfasst die Nutzung der folgenden Features:

  • Nutzung eines durch e³ GmbH vorkonfigurierten Online Assessments (aktuell mit den skills Konfliktstärke, Stressresistenz, Veränderungsbereitschaft). Die Inhalte dieses vorkonfigurierten Online Assessments können durch e³ GmbH jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden.
  • Abruf von Ergebnisberichten einschließlich der Erkennung von Verfälschungstendenzen.

Die Laufzeit des Leistungspakets „Free“ ist ein Jahr ab Freischaltung, danach endet der Account automatisch. Die maximale Durchführungsanzahl pro Laufzeitjahr (Limit) ist 100.

Für die Nutzung des Leistungspakets „Free“ fallen keine Nutzungsgebühren an.

2. Befragungen und 360-Grad-Feedbacks

Dem Auftraggeber wird Online eine Software zur Verfügung gestellt (im folgenden auch als Befragungssoftware bezeichnet), mit der es ihm möglich ist, Onlinebefragungen für das eigene Unternehmen oder Kundenunternehmen anzulegen, durchzuführen und auszuwerten. Darüber hinaus wird zukünftig die Möglichkeit bestehen, innerhalb der Software vorgegebene Befragungsinhalte (z.B. zur Arbeitszufriedenheit oder zur Führungsqualität) zu nutzen.

Bei der Nutzung der Befragungssoftware können Auftraggeber zwischen drei Leistungspaketen wählen:

  • Online: Nutzung der Befragungssoftware durch den Auftraggeber
  • Online plus: Nutzung der Befragungssoftware durch die e³ GmbH entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers. In diesem Fall wird die komplette Befragung vom Anlegen über die Durchführung bis zur Auswertungen durch die e³ GmbH durchgeführt und die Ergebnisse werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt
  • Full Service: Zusätzlich zu Online plus wird der Auftraggeber im Rahmen von Beratungsleistungen von der Planung bis zur Maßnahmenumsetzung in den von ihm gewünschten Leistungsbereichen unterstützt. Preise für Full Service werden individuell angeboten.

2.1 Standardkonditionen, Laufzeit, Rechnungsstellung

Für die Nutzung der Befragungssoftware im Internet stellt die e³ GmbH dem Auftraggeber über das Internet auf den Websites panel.ehochdrei-skillware.de und feedback.ehochdrei-skillware.de nach Vertragsabschluss ein passwortgeschütztes Administrationsportal zur Verfügung, mit dem unter anderem Befragungen angelegt, durchgeführt und ausgewertet werden können.

Für die Nutzung der Befragungssoftware wird eine Gebühr pro Teilnehmer berechnet.

Als Teilnehmer gelten alle Befragungsteilnehmer, die mindestens einen Fragebogen vollständig beantwortet haben2.

Die Anzahl der Teilnehmer wird befragungsübergreifend für alle Befragungen des Auftraggebers während der gesamten Nutzungslaufzeit der Befragungssoftware berechnet. Die Abrechnung erfolgt jeweils monatlich nachträglich.

Alle Preise sind netto und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Die Rechnungen von e³ skillware sind ohne Abzug sofort fällig und spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

Die Nutzung der Befragungssoftware ist zeitlich nicht begrenzt. Eine Kündigung der Nutzung ist von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Kündigungsfrist möglich.

e³ GmbH ist entsprechend der vertraglichen Bestimmungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, dem Auftraggeber den Zugang zu dem Administrationsportal zu entziehen bzw. den Vertrag zu beenden.

2.1.1 Durchführung von Mitarbeiterbefragungen unter panel.ehochdrei-skillware.de

Abhängig von der Teilnehmerzahl werden berechnet:

1) Leistungspaket Online

Teilnehmer 1-50 51-500 501-1.500 ab 1.501
Preis / Teilnehmer 0€ 7€ 5€ 3€

2) Leistungspaket Online plus

  • Preise je Teilnehmer entsprechend Leistungspaket Online
  • hinzu kommt eine Einrichtungspauschale in Höhe von 900€

2.1.2 Durchführung von 360°-Feedbacks unter feedback.ehochdrei-skillware.de

Abhängig von der Teilnehmerzahl werden berechnet:

1) Leistungspaket Online

Teilnehmer 1-50 51-500 501-1.500 ab 1.501
Preis / Teilnehmer 0€ 9€ 7€ 5€

2) Leistungspakete Online plus und Full Service

  • Preise je Teilnehmer entsprechend Leistungspaket Online
  • hinzu kommen Einrichtungspauschalen, Preis auf Anfrage.

3. Virtuelle Assessments

Dem Auftraggeber wird Online eine Software zur Verfügung gestellt (im folgenden auch als virtuelles assessment oder vac bezeichnet), mit der es ihm möglich ist, ist online Verhaltensbeobachtungen im Rahmen klassischer Einzelassessments zu dokumentieren, zu bewerten und durch den Abgleich mit Anforderungsprofilen auszuwerten, auch wenn die Beobachter wie z.B. bei Videokonferenzen, physisch nicht am gleichen Ort sind.

Selbstverständlich können die Vorteile der Onlineeingabe von Verhaltensbeobachtungen und -bewertungen sowie des sofortigen Ergebnisabrufs einschließlich grafischer Aufbereitung auch dann genutzt werden, wenn Moderator, Beobachter und Teilnehmer gemeinsam vor Ort sind.

Darüber hinaus wird zukünftig die Möglichkeit bestehen, auch Gruppenassessments durchzuführen und innerhalb der Software zur Verfügung gestellte Übungen (z.B. Rollenspiele oder schriftliche Übungen) zu nutzen.

3.1 Laufzeit, Standardkonditionen, Rechnungsstellung

Für die Nutzung des vac im Internet stellt die e³ GmbH dem Auftraggeber über das Internet auf der Website vac.ehochdrei-skillware.de nach Vertragsabschluss ein passwortgeschütztes Administrationsportal zur Verfügung, mit dem Einzelassessments konfiguriert und ausgewertet werden können und mit dem Beobachter und Moderatoren zur teilnähme eingeladen werden können. (z.B. übungsspezifische Verhaltensbewertungsbögen angelegt, unter anderem Testanwendungen für Testkandidaten freigeschaltet und Testauswertungen von dem Auftraggeber abgerufen werden können.

3.1.1 Laufzeit

Die Nutzung der virtuellen Assessments wird jeweils für ein Jahr zu den unter 3.1.2 aufgeführten Konditionen vereinbart. Die jährliche Laufzeit beginnt mit der Freischaltung des Kunden durch die e³ GmbH und endet 12 Monate darauf. Die Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn der Kunde nicht mindestens 3 Monate vor Laufzeitende gekündigt hat.

3.1.2 Standardkonditionen

Für die Nutzung der virtuellen Assessments wird eine monatliche, von der Anzahl der jährlichen Nutzungen abhängige Gebühr berechnet.

S M L
20
Virtual Assessments pro Jahr
50
Virtual Assessments pro Jahr
100
Virtual Assessments pro Jahr
149€ pro Monat 299€ pro Monat 499€ pro Monat

Kunden können über die Anzahl der vereinbarten Virtual Assessments hinaus zusätzliche Virtual Assessments nutzen. Für diese werden pro vollständiger Durchführung die im folgenden aufgeführten Einzelpreise berechnet.

Vollständig in diesem Sinne ist die Durchführung des virtuellen Assessments dann, wenn mindestens ein Beobachter alle Verhaltensbewertungsbögen eines virtuellen Assessments ausgefüllt hat.

Für zusätzliche Nutzungen gelten die folgenden Preise.

S M L
89,40€ 71,76€ 59,88€

3.1.3 Rechnungsstellung

Die unter 3.1.2 aufgeführten monatlichen Pauschalen werden jeweils monatlich im Voraus berechnet.

Die Abrechnung zusätzlich durchgeführter virtueller Assessments wie unter 3.1.2 aufgeführt erfolgt jeweils monatlich nachträglich.

e³ GmbH ist entsprechend der vertraglichen Bestimmungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, dem Auftraggeber den Zugang zu dem Administrationsportal zu entziehen bzw. den Vertrag zu beenden.

Alle Preise sind netto und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Die Rechnungen von e³ skillware sind ohne Abzug sofort fällig und spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

4. Vertragsschluss und Vertragsbedingungen

Mit der Annahme der Bestellung durch e³ GmbH und Übersendung der Zugangsdaten für den Zugang zu einem Administrationsportal kommt zwischen dem Auftraggeber und e³ GmbH ein Vertrag über die Nutzung der vorstehend zu Ziffer 1. und / oder 2. beschriebenen Software zu den genannten Konditionen und den nachfolgenden Vertragsbedingungen zustande, die vom Auftraggeber als verbindlich anerkannt werden.

5. Vertragsgegenstand

Das vorstehend zu Ziff. 1. und 2. beschriebene Software befindet sich auf dem Server von e³ GmbH und wird dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zum Abruf und zur bestimmungsgemäßen Nutzung über die Administrationsportale überlassen, nicht veräußert. Die Software wird über das Internet zugänglich gemacht und ist urheberrechtlich geschützt, ebenso wie sämtliche Inhalte. Die mit diesem Vertrag erteilte Lizenz umfasst das nicht übertragbare Recht, die Software und die Inhalte zu den nachstehenden Bedingungen zu nutzen.

6. Nutzungsumfang

Für die Nutzung der Software erwirbt der Auftraggeber unter der Bedingung der Zahlung der unter 1. und 2. aufgeführten Gebühren das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizensierbare, auf Dritte nicht übertragbare und für die Dauer dieses Vertrages befristete Nutzungsrecht an der im Internet vorgehaltenen Software einschließlich Zugang über das Administrationsportal. Ein Erwerb von Rechten an der Software oder Inhalten selbst ist damit nicht verbunden. Alle Urheberrechte und sonstige Rechte an den Inhalten, der Software und ergänzenden Dokumentationen bleiben vorbehalten; es gilt dies auch für die Rechte an der Test- und Befragungsauswertung. Das Nutzungsrecht gestattet den Zugriff auf die Software über die Administrationsportale und den Ausdruck der Test- oder Befragungsauswertungen bzw. deren Übertragung in die Dokumente des Auftraggebers bzw. sonstiger Nutzungsberechtigter. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen und bedarf der vorherigen gesonderten schriftlichen Einwilligung durch e³ GmbH. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Zugangsdaten unberechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen oder auf sonstiger Weise die unberechtigte Inanspruchnahme der Leistungen von e³ GmbH zu ermöglichen. Hiervon ausgenommen sind Beschäftigte des Auftraggebers oder freie Mitarbeiter, die bestimmungsgemäß und im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen über einen eigenen Zugang verfügen. Der Auftraggeber wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die unberechtigte Überlassung der Zugangsdaten die rechtswidrige Einsicht in besonders geschützte personenbezogene Daten ermöglicht und einen Datenschutzverstoß darstellen würde, die Maßnahmen der zuständigen Aufsichtsbehörde nach sich ziehen können.

Ohne schriftliche Einwilligung von e³ GmbH dürfen keine Inhalte der Software – ausgenommen die bestimmungsgemäß abgerufenen Test- und Befragungsauswertungen in dem Maße und soweit dies notwendig ist, die signifikanten Schlussfolgerungen des Kunden in üblicher Weise darzustellen – in eine Zusammenstellung oder in eine andere Datenbank oder innerhalb einer vernetzten Computerumgebung genutzt werden.

Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei der im Internet vorgehaltenen Software um von e³ GmbH hergestellte Datenbankwerke und Datenbanken im Sinne von §§ 4 Abs. 2, 87 a Abs. 1 UrhG handelt. Zur Nutzung der Software erforderliche Computerprogramme auf dem Server von e³ GmbH unterfallen dem Schutz nach § 69 a ff. UrhG. Rechte Dritter an den bereitgestellten Inhalten bleiben unberührt. Wenn nicht ausdrücklich anders geregelt, kann nichts in diesen Bedingungen als Übertragung des geistigen Eigentums ausgelegt werden.

7. Nutzungsbedingungen

Im Rahmen der Nutzung der Software ist es untersagt,

  • die Sicherheit der Server und/oder der Zugangs-Website zu den Administrationsportalen zu gefährden,
  • Inhalte der Software zu „framen“ oder extern zu verlinken, es sei denn, dass dies durch diese Bestimmungen gestattet ist;
  • in Bezug auf die Software Materialien oder Inhalte zu veröffentlichen, die falsche oder irreführende Informationen beinhalten oder sonstwie strafbar sind oder gegen geltendes Recht verstoßen;
  • Anmeldeinformationen für den Auftraggeber, die den Zugriff auf die Software ermöglichen, an Dritte weiterzuleiten oder mit Dritten zu teilen;
  • Dienstleistungen von e³ GmbH hr software+consulting für gesetzeswidrige Zwecke zu nutzen.

Für die Nutzung seiner Registrierung und die Zugangsdaten zur Software von e³ GmbH ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. e³ GmbH behält sich vor, Software, die gegen die vorstehenden Bedingungen oder geltendes Recht, Regeln, Richtlinien oder die Nutzungsbedingungen verstoßen, zu entfernen oder abzubrechen; Prüfpflichten sind damit nicht verbunden. Bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen die Nutzungsbedingungen ist e³ GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen bzw. den Zugang zur Software zu sperren.

8. Mängelansprüche

e³ GmbH leistet Gewähr, dass die Software über die Administrationsportale abrufbar und zum Zeitpunkt der Bereitstellung im Sinne der zuvor unter Ziffer 1 und 2 enthaltenen Programmbeschreibung geeignet ist. Dabei wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen immer fehlerfrei sind.

Erweist sich die Software zur Verwendung im Sinne der Programmbeschreibung als nicht geeignet und gelingt es e³ skillware nicht, die Verwendbarkeit mit angemessenem Aufwand und nach Aufforderung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes herzustellen, so hat der Auftraggeber nach dessen Wahl das Recht auf Minderung oder Kündigung des Vertrages.

Eine weitergehende Gewährleistungspflicht hinsichtlich der Programmierung besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass die Software individuellen Anforderungen des Auftraggebers genügt. Der Auftraggeber trägt zudem die alleinige Verantwortung für die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse.

9. Haftung

Bei der Erbringung der Leistung betreffend die Zurverfügungstellung im Internet sowie der Nutzung der Software geht e³ GmbH mit größtmöglicher Sorgfalt vor, wobei e³ GmbH auf Programmierleistungen und auf die Zulieferung von wissenschaftlichen Daten Dritter.

Bei der Nutzung der Online Assessments ist e³ skillware auf die Testangaben der Test-Kandidaten angewiesen ist. e³ GmbH übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der von den Test-Kandidaten oder sonstigen Nutzungsberechtigten im Rahmen von e³ GmbH zur Verfügung gestellten Inhalte und deren Auswahl.

Die in der Software zum Einsatz kommenden Testinventare und Tests sind nach dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Forschung sorgfältig entwickelte psychologische Testverfahren. Solche Testverfahren liefern ergänzende Informationen und Wahrscheinlichkeitsaussagen. Dem Auftraggeber bleibt es überlassen, die in den Testverfahren enthaltenen Kriterien anzuerkennen oder zu verwerfen. Die Testergebnisse ersetzen daher in keinem Fall die bei Einstellungs- und oder sonstigen personellen Maßnahmen tatsächlich zu treffenden Entscheidungen. Insofern ist jedwede Haftung von e³ GmbH für personelle Fehlentscheidungen und deren Folgen ausdrücklich ausgeschlossen.

Wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden, die unter eine Garantie oder Zusicherung fallen, haftet e³ GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansonsten haftet e³ GmbH nur auf Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens und nur, soweit eine vertragliche Hauptleistungspflicht verletzt worden ist, soweit zulässig, bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Im Übrigen ist die Haftung, soweit zulässig, ausgeschlossen.

Die Einrichtung einer funktionsfähigen Hard- und Softwareumgebung zur Inanspruchnahme der Leistungen liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, insbesondere deren ausreichende Dimensionierung.

Der Auftraggeber trifft in eigener Zuständigkeit und Verantwortung angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die in seinem Einwirkungsbereich verwendete Software bzw. Teile hiervon nicht ordnungsgemäß arbeitet und dass die einschlägigen Datenschutzgesetze eingehalten werden. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich darauf hinweist, darf e³ GmbH davon ausgehen, dass alle Daten des Auftraggebers, mit denen e³ GmbH in Berührung kommen kann, ausreichend gesichert sind und datenschutzrechtliche Vorschriften nicht verletzt werden, insbesondere dass die Daten vom Auftraggeber rechtmäßig erhoben wurden.

e³ GmbH haftet ferner nicht für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von e³ GmbH unterliegen.

10. Freistellung

Von etwaigen Ansprüchen Dritter, die diese aus einer behaupteten Verletzung von Nutzungsbedingungen durch den Auftraggeber gegen e³ GmbH sowie dessen Organe, Angestellte und Erfüllungsgehilfen geltend machen, wird e³ GmbH durch den Auftraggeber auf erstes Anfordern hiermit umfassend freigestellt. Über derartige Ansprüche wird e³ GmbH den Auftraggeber unverzüglich informieren.

11. Vertraulichkeit

Sämtliche Informationen, des Auftraggebers, von denen e³ GmbH anlässlich der Erbringung der übernommenen Leistungen Kenntnis erhält, werden vertraulich behandelt. In keinem Fall erfolgt durch e³ GmbH Weitergabe dieser Informationen an Dritte, ohne dass der Auftraggeber hierzu zugestimmt hat oder soweit eine Weitergabe gesetzlich erforderlich ist. Die im Rahmen des Einsatzes von e³ skillware erhobenen Daten werden ausschließlich zur Erbringung der vertraglich übernommenen Leistungen sowie zwecks Erhebung empirischer Daten nach wissenschaftlichen Kriterien zur Fortentwicklung der Software genutzt; die Informationen werden vertraulich behandelt, jegliche Übermittlung an Dritte ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, deren sich e³ GmbH zur Bereitstellung und Abwicklung der geschuldeten Leistungen bedient und soweit e³ GmbH nach den gesetzlichen Anforderungen zur Weitergabe von Daten verpflichtet wird.

12. Datenschutz

Bei der Nutzung der Software werden durch e³ GmbH teilweise personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet, die die Feststellung der Identität der Nutzungsberechtigten erlauben. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung und Bereitstellung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten zur Erfüllung der durch den Gesetzgeber geschaffenen Aufforderungspflichten dauerhaft gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden die personenbezogenen Daten zunächst gesperrt, bevor diese mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht werden.

Ohne Einwilligung des Auftraggebers wird e³ GmbH personenbezogen Daten nicht für Werbezwecke verwenden. Eine etwaig erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

e³ GmbH gibt in keinem Fall personenbezogene Daten weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, derer sich e³ GmbH zur Bereitstellung und Abwicklung der geschuldeten Leistungen bedient. Die Übermittlung der Daten an Dienstleistungspartner erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

e³ GmbH ist ausdrücklich berechtigt, die Daten von Kandidaten in anonymisierter Form zu speichern und für die Weiterentwicklung von e³ skillware zu verwenden. e³ GmbH ist ebenfalls ausdrücklich berechtigt, die im Rahmen der Befragungssoftware erhobenen Dateien in anonymisierter Form (im Hinblick auf Teilnehmer und Unternehmen) für die Weiterentwicklung von e³ skillware (z.B. im Hinblick auf Branchenvergleiche) zu verwenden.

e³ GmbH stellt den Auftraggebern einen entsprechenden Standard-Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 EU-DSGVO zur Verfügung.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen UN-Kaufrechts und Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform i.S.d. Bestimmungen wird auch durch Telefax-Übermittlung gewahrt.

Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Darüber hinaus steht es jeder Vertragspartei frei, den jeweils anderen an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Sollte eine Regelung dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Eine ungültige oder unklare Regelung ist so zu deuten, zu ergänzen oder erforderlichenfalls zu berichtigen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Das gleiche gilt hinsichtlich etwaiger Vertragslücken.


1 Je nach Umfang der durch den Nutzer zusammengestellten Testbatterie werden durch skillware den Testkandidaten gegebenenfalls zusätzliche Testaussagen (die nicht zu den vom Nutzer ausgewählten Tests gehören) zur Beantwortung vorgelegt, um die Aussagekraft der Testbatterie zu erhöhen. Diese Testaussagen fließen nicht in das Testergebnis ein.

2 Ab wie vielen fehlenden Antworten eines Teilnehmers eine Fragebogen als unvollständig gilt und damit nicht in Befragungsergebnisse einfließt, können die Auftraggeber in der Befragungssoftware selber festlegen.